§ 13
Inkrafttreten, Übergangsbestimmung
Diese Verordnung tritt am 1. August 2006 in Kraft. Auf Schülerinnen und Schüler, die vor dem 1. August 2006 die berufliche Ausbildung begonnen haben, sind die bisherigen Bestimmungen anzuwenden.
Hamburg, den 8. Mai 2006.
Die Behörde für Bildung und Sport