§ 3
Gliederung und Inhalt der Ausbildung
Die Ausbildung umfasst
- 1.
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im berufsbezogenen Unterricht die Fächer:
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Aufgaben und Konzepte,
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Pflege alter Menschen,
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Pflege psychisch und neurologisch beeinträchtigter alter Menschen,
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Unterstützung bei der Lebensgestaltung,
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Berufliches Selbstkonzept,
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Fachenglisch,
- 2.
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berufsübergreifenden Unterricht die Fächer:
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Sprache und Kommunikation,
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Wirtschaft und Gesellschaft,
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Wahlpflicht,
- 3.
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in der berufspraktischen Ausbildung das Fach:
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Praktische Ausbildung in der Altenpflege.
Die zuständige Behörde kann die Bezeichnung der Unterrichtsfächer fortschreiben, soweit sich nicht wesentliche Unterrichtsinhalte ändern. Die in Satz 1 Nummer 1 genannten Fächer und die in Nummer 3 genannte „Praktische Ausbildung in der Altenpflege“ vermitteln die Unterrichtsgegenstände gemäß Anlage 1
AltPflAPrV
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